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   BGH, 28.02.1990 - 3 StR 12/90   

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https://dejure.org/1990,9765
BGH, 28.02.1990 - 3 StR 12/90 (https://dejure.org/1990,9765)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1990 - 3 StR 12/90 (https://dejure.org/1990,9765)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1990 - 3 StR 12/90 (https://dejure.org/1990,9765)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwer eines Angeklagten aufgrund tateinheitlicher Verurteilung in der Revision

 
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  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus BGH, 28.02.1990 - 3 StR 12/90
    Die Verfahrensrüge des Angeklagten Kiowski ist, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, unzulässig (vgl. BGHSt 24, 72, 73; 27, 13, 15; 29, 258, 260) [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S].
  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 28.02.1990 - 3 StR 12/90
    Durch die tateinheitliche Verurteilung wegen der - gegenüber der Entführung gegen den Willen der Entführten (§ 237 StGB) zurücktretenden - Freiheitsberaubung (vgl. BGHSt 28, 18, 19; BGH bei Holtz MDR 1980, 455) sind die Angeklagten nicht beschwert; der nach § 238 StGB erforderliche Strafantrag ist gestellt (vgl. BGHR StGB § 238 Form 1).
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

    Auszug aus BGH, 28.02.1990 - 3 StR 12/90
    Die Verfahrensrüge des Angeklagten Kiowski ist, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, unzulässig (vgl. BGHSt 24, 72, 73; 27, 13, 15; 29, 258, 260) [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S].
  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem

    Auszug aus BGH, 28.02.1990 - 3 StR 12/90
    Die Verfahrensrüge des Angeklagten Kiowski ist, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, unzulässig (vgl. BGHSt 24, 72, 73; 27, 13, 15; 29, 258, 260) [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S].
  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 410/88

    Formerfordernis eines Strafantrags

    Auszug aus BGH, 28.02.1990 - 3 StR 12/90
    Durch die tateinheitliche Verurteilung wegen der - gegenüber der Entführung gegen den Willen der Entführten (§ 237 StGB) zurücktretenden - Freiheitsberaubung (vgl. BGHSt 28, 18, 19; BGH bei Holtz MDR 1980, 455) sind die Angeklagten nicht beschwert; der nach § 238 StGB erforderliche Strafantrag ist gestellt (vgl. BGHR StGB § 238 Form 1).
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